Rechtliches
Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB)
MX-Project GmbH (Events) – Vertragsbedingungen für unsere Programme.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an den Programmen von MX-Project GmbH. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei der MX-Project GmbH kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der MX-Project GmbH zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der MX-Project GmbH (nachstehend Veranstalterin genannt). Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch die allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt. Männliche Bezeichnungen gelten sinngemäss auch für die weibliche Form.
1. Anmeldung, Buchung
Die Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Veranstalterin getätigt werden. Mit der Entgegennahme der Buchung kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Veranstalterin zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien wirksam.
2. Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die von Ihnen gewünschten Programme im Rahmen der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterung wird im gegenseitigen Einverständnis erbracht. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Preise
Die Preise der Veranstalterin verstehen sich in Schweizer Franken exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Zahlung
Der Betrag ist innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Je nach Buchung und Veranstaltung kann dies vor oder nach der Veranstaltung sein. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigt die Veranstalterin, die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Rücktritt, Änderungen
5.1 Nicht vorhersehbare Ereignisse, Naturverhältnisse, höhere Gewalt
Das Programm oder Teile davon kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt oder abgeändert werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben und somit eine Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Fall sind Rückerstattungen ausgeschlossen. Kann ein Programm oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnisse nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Aktivitäten abzusagen, abzubrechen oder anzupassen. Geleistete Zahlungen werden unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen und Aufwendungen zurückerstattet. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Aktivitätsleiter sind nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen von Kunden oder Drittleistern anzuerkennen.
5.2 Rücktritt, Änderung durch den Teilnehmer
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Gutscheine, Tickets, etc. sind zurück zu geben. Bei späterem Antritt oder Verschiebung der Programme trägt der Kunde die Mehrkosten. Abbruch, späterer Antritt oder früheres Verlassen der Programme durch den Kunden erheben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
5.2.1 Annullierungskosten Veranstaltung
Ist die Buchung bestätigt, fallen bei einer Annullierung der Veranstaltung folgende Kosten an:
- 5 Tage vor der Veranstaltung / Nichterscheinen: 100 %
- 6 – 14 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
- 15 – 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 %
Jeweils in Prozent des totalen Arrangementpreises. Mehr als 31 Tage vor der Veranstaltung: CHF 100. Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.
5.2.2 Verschiebekosten
Ist die Buchung bestätigt, kann ein Event innert 4 Wochen kostenlos verschoben werden. Eine Verschiebung bei 3 Tagen und weniger vor der Veranstaltung ist nicht mehr möglich. Die Veranstaltung gilt somit als annulliert. Findet der Kunde in der laufenden Saison kein anderes Datum, werden 100 % des bestätigten Arrangementpreises fällig. Forderungen allfälliger Drittleister werden dem Kunden belastet. Muss eine Tour infolge widriger Wetterbedingungen oder Sicherheitsbedenken der Veranstalterin verschoben werden, entstehen keine Kosten.
5.2.3 Änderung der Teilnehmerzahl
Änderungen der Teilnehmerzahl nach unten werden bis 7 Tage vor der Veranstaltung, im Rahmen des Vertrags kostenfrei berücksichtigt. Änderungen nach oben werden nachträglich in Rechnung gestellt. Ist die Buchung bestätigt, fallen für die annullierten Personen folgende Kosten an:
- Bis und mit 7 Tage vor der Veranstaltung: 0 %
- 6 – 4 Tage vor der Veranstaltung: 20 %
- 3 Tage vor der Veranstaltung: 100 %
Die Personenzahl darf maximum um 20 % nach unten korrigiert werden.
6. Versicherungen
Die Veranstalterin ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeit versichert. Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert.
6.1 Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Unfälle während den Programmen. Unfall-, Kranken- und Diebstahlversicherungen sind Sache des Reiseteilnehmers.
7. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit bei der Teilnahme an allen Programmen wird vorausgesetzt. Die Teilnehmer oder das Organisationskomitee der Programme sind verpflichtet, die Veranstalterin über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Den Teilnahmebedingungen und Weisungen der Veranstalterin sowie den Weisungen von Aktivitätsleitern, ist strikte Folge zu leisten. Bei Missachtung behält sich die Veranstalterin vor, fehlbare Personen oder Gruppen von der Aktivität auszuschliessen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
8. Haftung
8.1 Allgemein
Die Veranstalterin vergütet dem Kunden den Ausfall vereinbarter Leistungen oder dessen Mehraufwand, soweit es den jeweiligen Aktivitätsleitern nicht möglich war an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haftung der Veranstalterin bleibt auf den unmittelbaren Schaden, maximal in Höhe des Arrangementpreises, begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus- oder Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet die Veranstalterin nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, behördlichen Massnahmen oder Verspätung und Ausfällen von Dritten, für welche die Veranstalterin nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. An allen angebotenen Programmen nimmt der Teilnehmer auf eigenes Risiko teil.
8.2 Unfälle und Erkrankungen
Bei Erkrankung, Körperverletzung oder Tod haftet die Veranstalterin nur für den unmittelbaren Schaden.
8.3 Drittleister
Die Veranstalterin ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Die Veranstalterin haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleistern.
8.4 Sachschäden
Falls eine Haftungspflicht der Veranstalterin für Sach- und Vermögenswerte besteht, ist die Schadensersatzpflicht auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, unter Vorbehalt der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen.
8.5 Fahrlässigkeit
Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen der Veranstalterin oder deren Aktivitätsleitern entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin. Die Veranstalterin haftet für die Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Aktivitätsleiter, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten, welche zur Erbringung der gebuchten Leistungen vonnöten sind, handelt.
8.6 Nicht bezogene Leistungen
Für Leistungen, welche der Reiseteilnehmer während der Veranstaltung nicht beansprucht (Ausflüge, Besichtigungen, Mahlzeiten, etc.) besteht kein Anspruch auf Vergütung.
8.7 Generell
Wir garantieren Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Die oben genannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.
9. Beanstandungen, Reklamationen
Sollten Sie während Ihrer Veranstaltung Anlass zu Beanstandung haben oder sind Schäden entstanden, sind diese unverzüglich dem Aktivitätsleiter zu melden und schriftlich bestätigen zu lassen. Dieser wird bemüht sein, im Rahmen des Programms, die Mängel sofort an Ort und Stelle zu beheben, sofern dies im Einzelfall möglich ist. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 20 Tagen schriftlich, unter Beilage der schriftlichen Bestätigung des Aktivitätsleiters, allfälliger Beweisgegenstände, Belege, etc. geltend gemacht werden. Unterlassene oder verspätete Beanstandungen haben das Verfallen sämtlicher Ansprüche zur Folge. Es gilt das Datum der Zustellung an die Veranstalterin.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Verschärfte Bestimmungen der allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen treten vor den einschlägigen Gesetzesbestimmungen in Kraft. Der Gerichtsstand ist Zug.
11. Wetter / Trotti
Die Trotti-Events finden bei jedem Wetter statt. Wenn die Sicherheit im Falle von Gewitter oder Sturm gefährdet ist, sagt Rother Events die Tour ab. In diesem Fall entstehen für den Kunden keine Kosten. Bei Absage durch den Kunden treten unsere Annullationsbedingungen in Kraft.
12. Bildaufnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos angefertigt werden und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden können.
13. Die Veranstalterin
rother Events MX-Project GmbH Alte Steinhauserstrasse 21 CH – 6330 Cham
E-Mail: info@rother-events.ch
Zug, im Oktober 2023 · Quelle AGB & Datenschutz: SwissAnwalt · Massgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
